Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)

Ein- bis Zweifamilienhaus, unbebautes Grundstück ZVG

Ein- bis Zweifamilienhaus, unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
74731 Walldürn

Amtsgericht Mosbach:
3 K 29/23
Versteigerungstermin:
22.10.2024, 09:00 Uhr
Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
74834 Elztal-Muckental

Amtsgericht Mosbach:
3 K 37/23
Versteigerungstermin:
22.10.2024, 10:00 Uhr
Mehrfamilienhaus ZVG

Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
74821 Mosbach

Amtsgericht Mosbach:
2 K 14/23
Versteigerungstermin:
22.10.2024, 11:00 Uhr
Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
74749 Rosenberg

Amtsgericht Mosbach:
3 K 37/21
Versteigerungstermin:
12.11.2024, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto:

IBAN DE51 6005 0101 0008 1398 63, BIC: SOLADEST600
unter zwingender Angabe des Kassenzeichens, das der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen ist.

4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht