Zwangsversteigerung Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Asterlager Straße 112, 47228 Duisburg, Rheinhausen-Asterlagen
- Verkehrswert
- 31.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 16.10.2024 12:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 105 K 58/23
- Verkehrswert
- 31.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 16.10.2024 12:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 105 K 58/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 16. Oktober 2024 um 12:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str.124-130, Stockwerk 2, Saal 215 öffentlich versteigert werden:
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 31.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 16.10.2024, 12:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 105 K 58/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Das Gutachten behandelt eine Eigentumswohnung im Ortsteil Rheinhausen-Asterlagen in einem 1950 errichteten, IV-geschossigen, beidseitig angebauten Mehrfamilienhaus mit Unterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss. Das Objekt unterteilt sich in 13 Wohnungen. Die Grundstücksgröße beträgt 226 m². Die gegenständliche Wohnung Nr. 5 unterteilt sich in Flur, Badezimmer, Wohnen/Kochen, Schlafen und 2 Abstellräume. Die Größe bemisst sich auf ca. 46,01 m². Die Wohnung war zum Wertermittlungsstichtag vermietet. Eine Innenbesichtigung der Wohnung war nicht möglich. Das Gemeinschaftseigentum vermittelte nur einen mäßig gepflegten Gesamteindruck. In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Wohnungen Nr. 4 und Nr. 5 zu einer Wohnung zusammengefasst wurden. Dadurch sind Abweichungen vom Grundriss gemäß Teilungsplan entstanden. Der Zugang zur Wohnung Nr. 4 ist im Treppenhaus nicht mehr vorhanden. Beide Wohnungen verfügen nur noch über einen gemeinsamen Wohnungseingang. Hinsichtlich der Wohnung Nr. 4 besteht ein Parallelverfahren (105 K 57/23).
Betr.Gläubiger:Tel.Nr.: 0221/612117, notar-hallmann@notarnet.de
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Lage
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